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Deutschland

Mittwoch, 01.07.2009

Hoffnungsvoll nach Irland schauen

Von Karl Albrecht Schachtschneider

Das Gericht hat nicht zugestanden, daß die Union spätestens mit dem Reformvertrag ein Staat, ein Bundesstaat, wird, aber eingeräumt, daß sie „inzwischen in einigen Politikbereichen einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist“. Im Widerspruch dazu „bleiben die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren überwiegend völkerrechtsanalog dem Muster einer internationalen Organisation verpflichtet“. Das ist der rechtliche Widerspruch, über den das Wort „supranational“ nicht hinweghilft. 

Kein einheitliches europäisches Volk

Die Mitgliedstaaten werden zu Verwaltungsprovinzen, weitaus weniger eigenständig als die Länder in Deutschland. Einen Staatsbegriff hat das Gericht nicht zu definieren versucht. Wenn und weil der Staat als Republik „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) ist, kann die Staatseigenschaft der Union nicht bestritten wer-den. Für die eigenständige Legitimation der Unionsgewalt fehle „ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt“ – richtig! Deswegen ist diese Gewalt nicht legitimiert. Die „in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker“ sollen „die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt“ bleiben. Dann muß ihnen die existentielle Staatsgewalt verbleiben.

Die nationalen Parlamente würden die Rechtsetzung der Union legitimieren. Dafür müssen sie  deren Politik  verantworten und darum voraussehen können. Das gewährleiste „das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“, das im Vertrag stehe und nach wie vor nicht verletzt werde. Das ist die demokratiedogmatische Lebenslüge des Integrationismus.

Parteiliche Besetzung des Gerichts

Mit der Offenheit und Breite der einzelnen Ermächtigungen in den Texten und erst recht deren extensiver Handhabung hat sich das Gericht wiederum, wie schon im Maastricht-Urteil von 1993, nicht auseinandergesetzt. Das hätte seine Erkenntnisse ad absurdum geführt. Mit der erneuten Mahnung, die Ermächtigungen eng zu handhaben, ist nichts getan. Deren Grenzen sind gänzlich ungewiß.

Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht. Karl Jaspers hat vor einem halben Jahrhundert gewarnt: „Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur“. Der zweite Schritt ist die rechtlose Politik der europäischen Integration. Das Integrationsprinzip darf nicht über das Rechtsprinzip gestellt werden. Wer ein europäisches Europa gestalten will, muß aus der Union ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen.

Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet.
Hoffnungsvoll schauen wir nach Irland.


Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider war von 1989 bis 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Für den Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) hat Schachtschneider die Verfassungsklage gegen den Lissabon-Vertrag verfaßt. Daneben formulierte er eine Vielzahl von weiteren Verfassungsklagen, unter anderem gegen den Vertrag von Maastricht sowie gegen die Einführung Euro.




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Bernd Möller aus Baden

Freitag, 03-07-09 12:23

Also wenn ich sehe, in welchen Händen die Souveränität unseres Landes liegt und welche (linken) Blüten unsere Politische Landschaft prägen, lasse ich mich lieber von Brüssel regieren. Schlimmer kann das auch nicht mehr werden ;)

 

Benji Prell aus Reutlingen

Freitag, 03-07-09 12:13

Hans Holt hat vollkommen Recht mit dem was er schrieb.
Die EU und seine Vorgängerformen wurden erfunden, vordergründig, um den Frieden in Europa zu gewährleisten und hintergründig, um dem Markt, dem Geld und der Wirtschaft eine sagenhafte Spielwiese zu bauen. Das mit dem Frieden haben sie sogar beispiellos umgesetzt. Denn nie zuvor in der Geschichte der Menschheit, hat sich eine politische Konstruktion so viel Macht angeeignet, ohne auch nur (innereuropäisch) einen Menschen zu töten.
WENN, sich ein Grüppchen von Leuten das Ziel setzten, so viel Macht wie möglich zu erreichen, und das ohne Aufsehen zu erregen, ohne Krieg und gewalttätige Aktionen....nur mit ENORMEN propagandistischen und perfiden Mitteln, dann hätten wir die EU!

 

ALON AMSELLEM aus tel aviv

Donnerstag, 02-07-09 02:25

Das Rezeptpflichtige-Mittel von dem Irland in dieser Krise viel profitieren soll nennt man(wie umsonst)ausgerechnet in tel aviv:''Deutscher Egoismus''.

 

Olaf Ditges aus MG

Mittwoch, 01-07-09 23:12

Was kann uns Irland helfen? Glaubt ihr wirklich, daß sie dieser längst verselbstständigte Machtapparat dadurch aufhalten lassen wird? Irland kann allenfalls ein weiteres mal die Unrechtmäßigkeit der EU für alle sichtbar aufzeigen, nach einer Anstandsfrist wird es weitergehen als wäre nichts gewesen.

 

Michael Schärfke aus Berlin (Preußen)

Mittwoch, 01-07-09 19:44

Das sogenannte Bundes"verfassungs"gericht verteidigt nicht die Demokratie oder eine nicht existente deutsche Verfassung, sondern die Herrschaft der Machthaber, denn von denen wird es personell bestückt, die angeblich unabhängigen Richter sind dem Auftrag der sie einsetzenden und protigierenden Politiker und Parteien verpflichtet!

 

Existimator Impius aus Bielefeld

Mittwoch, 01-07-09 16:46

Wir können froh sein, daß Tschechien und Polen der EU beigetreten sind, denn dort muß der Präsident noch der EU-Verfassung zustimmen!
Die deutschen Massenmedien machen schon fleißig Propaganda, ich zitiere mal eines der übelsten Linksblätter überhaupt, das »Westfalen-Blatt«:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-06/14307995-westfalen-blatt-d[..] ist aber auch Schluss sein mit den Gejammer, wieder einmal von Brüsseler Gesetzen überrollt worden zu sein. Und die sind ja nicht immer schlecht. Beispiele gefällig? Grenzüberschreitende Handy-Gespräche werden für die Verbraucher billiger und das System der Agrarsubventionen wird transparenter.«
Was für Argumente! Diese »Qualitätsjournalisten« machen mich wütend.
»Nun wissen die Iren bei der Volksabstimmung im Oktober, dass Europa auf ihr Ja wartet. Denn die EU ist Dublin weit entgegen gekommen. Und in Prag gehen Vaclav Klaus ebenso wie seinem Kollegen in Warschau, Lech Kaczynski, die Ausreden aus. Noch in diesem Jahr müssen sie den Vertrag von Lissabon unterschreiben.«
*KOTZ*

 

Hans Holt aus Berlin

Mittwoch, 01-07-09 15:25

Schachtschneider bringt es professoral auf den Punkt. Aber geändert wird nichts! „Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht,“ stellt er fest. Das sieht auch meine halb blinde Großmutter. Sein Fazit, „Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet,“ ist zutreffend, aber Butterweich. „Als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet!“ Es war noch nie ein Gericht des Volkes, von Anfang an, so wie die Bundesrepublik Deutschland nicht ein Produkt des gesamten Deutschen Volkes ist. Manche mögen meinen, man sollte zufrieden sein, mit dem was man hat, es könnte schlimmer kommen. Was ist schlimmer? Wir werden von Politikern regiert, die wir nicht wollen. Wir leben in einem Gebilde, was wir nicht wollen und wir werden verspottet, wenn wir sagen, was wir wollen.

 
 

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