Donnerstag, 30.04.2009 Der kalte Putsch
Von Michael Paulwitz
 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Bald mehr Macht als Karlsruhe? Foto: Flickr
Warten auf Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz, die der Aushebelung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland durch den EU-Vertrag von Lissabon noch einen Riegel vorschieben könnte. Außer einer kleinen Schar prominenter Kläger scheint das kaum jemanden sonderlich zu berühren. Die Bundesregierung betreibt die Selbstentmachtung der deutschen Demokratie, doch im politischen Berlin herrscht das Schweigen der Lämmer.
Der publizistische Kampf, der die Verfassungsbeschwerden zweier Klägergruppen um die CSU-Politiker Peter Gauweiler und Franz Graf Stauffenberg begleitet, wird deutlicher und schärfer, je näher der Tag der Entscheidung rückt. Lissabon entmachtet das Grundgesetz und degradiert es zur nachrangigen „Landesverfassung“, alarmiert Gauweilers Prozeßvertreter Dietrich Murswiek in einer Analyse für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ Heft 8, April 2009).
Der Freiburger Professor für Öffentliches Recht spricht Klartext: In Lissabon steckt Sprengstoff, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) künftig für den gesamten Unionsvertrag zuständig sein soll. Bislang wacht er nur über die in den EG-Verträgen vergemeinschafteten Politikbereiche – und versteht sich dabei schon heute mit einseitigen und gewagten Auslegungen als williger Vollstrecker der Kompetenzanmaßungen der EU-Kommission gegenüber den Nationalstaaten. Der Lissabon-Vertrag erhebt den Mißbrauch zur Norm.
Eine Art „Ermächtigungsgesetz”
Die „Werteklausel“ in Artikel 2 des Vertrags bietet dafür einen Blankoscheck. Aus Allgemeinheiten wie Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung könnten die Luxemburger Richter jederzeit die Vollmacht ableiten, sich direkt in die Verfassungs- und Werteordnungen der Mitgliedstaaten einzumischen, warnt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof.
Was das konkret bedeutet? Zum Beispiel, daß „künftig jedes Amtsgericht ein deutsches Gesetz unangewendet lassen kann und muß, wenn es meint, es sei mit einem der EU-Grundwerte unvereinbar“, wie Murswiek ausführt. Ob Parteiverbot, Zuwanderungsbegrenzung oder Kopftuchverbot, Embryonenforschung oder Sterbehilfe – was Bundestag und Bundesverfassungsgericht entschieden haben oder noch entscheiden werden, steht mit Lissabon künftig unter europäischem Vorbehalt. Kommission und EuGH könnten direkt in die Innen- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten eingreifen und „Entscheidungen treffen, für die eigentlich die nationalen Parlamente zuständig sind“. Mit anderen Worten: eine Art „Ermächtigungsgesetz“.
Neu sind diese Warnungen allerdings nicht; der tschechische Präsident Václav Klaus hat in seiner Abrechnung mit Lissabon ähnliches vorgetragen. Man mußte den – gewollt unübersichtlichen – Vertrag nur lesen, um darauf zu kommen. Das Gros der Bundestagsabgeordneten, die sich durch ihre Zustimmung selbst entmündigt haben, hat dies offenbar nicht getan und den Verdacht erhärtet, daß sie in der großen Mehrzahl als kontrollierende Gewalt versagt haben.

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